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Sehr geehrter Gast,
Zollverein Touristik vermittelt als Reservierungsstelle Privatzimmer und Ferienunterkünfte ent-sprechend dem Ihnen vorliegenden Angebot. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen dem Beherbergungsbetrieb, nachfolgend „BHB“ genannt, und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
1. Abschluss des Beherbergungsvertrages,
Stellung von Zollverein Touristik
1.1. Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per
Telefax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem
BHB, dieser ist durch Zollverein Touristik als Vermittler
vertreten, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages
verbindlich an.
1.2. Der Beherbergungsvertrag mit dem BHB kommt mit der
Buchungsbestätigung zustande, welche der BHB oder
Zollverein Touristik als Vertreter des BHB vornimmt.
1.3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für
alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren
Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine
eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine
entsprechende gesonderte Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4. Zollverein Touristik hat ausschließlich die Stellung
eines Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung.
2. Reservierungen
2.1. Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum
kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei
entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit Zollverein
Touristik als Vertreter des BHB möglich. Ist eine solche
Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung
nach Ziffer 1.1. und 1.2. grundsätzlich zu einem für den
BHB und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.
2.2. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der
Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt Zollverein Touristik
Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als
verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht
dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere
Benachrichtigungspflicht durch Zollverein Touristik.
Wandelt der Gast die unverbindliche Reservierung in eine
verbindliche Buchung, so gilt Ziffer 1.2. entsprechend.
3. Rücktritt
3.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf
Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises, ein-
schließlich des Verpflegungsanteils, bestehen. Der BHB
hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und
ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
3.2. Der BHB kann folgende Pauschalen verlangen:
Sowohl bei Übernachtung mit Frühstück, als auch bei
Ferienwohnungen
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 10%,
bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 30%,
bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 50%,
danach 90%
des vereinbarten Gesamtpreises.
3.3. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
wird dringend empfohlen.
3.4. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen
Gründen an die Reservierungsstelle Zollverein Touristik
(nicht an den Beherbergungsbetrieb) zu richten und sollte
im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
4. Preise / Leistungen
4.1. Die im Angebot von Zollverein Touristik angegebenen
Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein,
soweit nicht anders angegeben. Sie gelten pro Person und
Nacht; bei Ferienwohnungen pro Wohneinheit.
4.2. Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich aus-
schließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung.
5. Bezahlung
5.1. Zollverein Touristik kann als Inkassobevollmächtigte des
BHB nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Anzahlung
verlangen.
5.2. Der gesamte Aufenthaltspreis, einschließlich aller Neben-
kosten, ist spätestens am Tage der Anreise zahlungsfällig,
soweit nicht anders vereinbart ist.
6. Haftung des BHB und Zollverein Touristik
6.1. Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht
Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen
Verletzung vor- , neben- und nachvertraglicher Pflichten)
ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vor-
sätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
6.2. Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich
als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
6.3. Zollverein Touristik haftet ausschließlich für eventuelle
eigene Fehler und die der Erfüllungsgehilfen bei
der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten
Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungs-
erbringung haftet ausschließlich der BHB.
7. Reklamationen
7.1. Soweit Beanstandungen auftreten, sollte sich der Gast
zunächst an den jeweiligen BHB wenden. Wird der
Beschwerde nicht abgeholfen, so soll der Gast Zollverein
Touristik verständigen, die sich um Abhilfe bemühen wird.
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