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Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen

 

Sehr geehrter Gast,

Zollverein Touristik vermittelt als Reservierungsstelle Privatzimmer und Ferienunterkünfte ent-sprechend dem Ihnen vorliegenden Angebot. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen dem Beherbergungsbetrieb, nachfolgend „BHB“ genannt, und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.


1.    Abschluss des Beherbergungsvertrages,                                                   
       Stellung von Zollverein Touristik

1.1. Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per
       Telefax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem
       BHB, dieser ist durch Zollverein Touristik als Vermittler
       vertreten, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages
       verbindlich an.
1.2. Der Beherbergungsvertrag mit dem BHB kommt mit der
       Buchungsbestätigung zustande, welche der BHB oder
       Zollverein Touristik als Vertreter des BHB vornimmt.
1.3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für
       alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren
       Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine
       eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine
       entsprechende gesonderte Verpflichtung durch
       ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4. Zollverein Touristik hat ausschließlich die Stellung
       eines Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung.

2.    Reservierungen

2.1. Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum
       kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei
       entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit Zollverein
       Touristik als Vertreter des BHB möglich. Ist eine solche
       Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung
       nach Ziffer 1.1. und 1.2. grundsätzlich zu einem für den
       BHB und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.
2.2. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der
       Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt Zollverein Touristik
       Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als
       verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht
       dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere
       Benachrichtigungspflicht durch Zollverein Touristik.
       Wandelt der Gast die unverbindliche Reservierung in eine
       verbindliche Buchung, so gilt Ziffer 1.2. entsprechend.

3.    Rücktritt

3.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf
       Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises, ein-
       schließlich des Verpflegungsanteils, bestehen. Der BHB
       hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und
       ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
3.2. Der BHB kann folgende Pauschalen verlangen:
       Sowohl bei Übernachtung mit Frühstück, als auch bei
       Ferienwohnungen
       bis zum 21. Tag vor Reiseantritt                10%,
       bis zum 11. Tag vor Reiseantritt                30%,
       bis zum   3. Tag vor Reiseantritt                50%,
       danach                                                          90%
       des vereinbarten Gesamtpreises.
3.3. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
       wird dringend empfohlen.
3.4. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen
       Gründen an die Reservierungsstelle Zollverein Touristik
       (nicht an den Beherbergungsbetrieb) zu richten und sollte
       im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

 

 

4.    Preise / Leistungen

4.1. Die im Angebot von Zollverein Touristik angegebenen
       Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein,
       soweit nicht anders angegeben. Sie gelten pro Person und
       Nacht; bei Ferienwohnungen pro Wohneinheit.
4.2. Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich aus-
       schließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung.

5.    Bezahlung

5.1. Zollverein Touristik kann als Inkassobevollmächtigte des
       BHB nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Anzahlung
       verlangen.
5.2. Der gesamte Aufenthaltspreis, einschließlich aller Neben-
kosten, ist spätestens am Tage der Anreise zahlungsfällig,
soweit nicht anders vereinbart ist.

6.    Haftung des BHB und Zollverein Touristik

6.1. Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht
       Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen
       Verletzung vor- , neben- und nachvertraglicher Pflichten)
       ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,
       a) soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vor-
           sätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
       b) soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden
           Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
           Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
6.2. Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im
       Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
       lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen,
       Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich
       als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
6.3. Zollverein Touristik haftet ausschließlich für eventuelle
       eigene Fehler und die der Erfüllungsgehilfen bei
       der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten
       Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungs-
       erbringung haftet ausschließlich der BHB.

7.    Reklamationen

7.1. Soweit Beanstandungen auftreten, sollte sich der Gast
       zunächst an den jeweiligen BHB wenden. Wird der
       Beschwerde nicht abgeholfen, so soll der Gast Zollverein
       Touristik verständigen, die sich um Abhilfe bemühen wird.

 

 



 
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Telefon ++49 (0)201 860 59 40
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