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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Zollverein Touristik


1. Vertragsabschluss
Die nachfolgenden Bedingungen gelten nur, soweit wir selbst die Veranstaltung durchführen. Soweit wir lediglich Reisen anderer Veranstalter vermitteln gelten die Reise- und Geschäftsbedingungen der jeweiligen Reiseveranstalter. Der Kunde bietet mit der Anmeldung dem Veranstalter Zollverein Touristik den Vertragsabschluss verbindlich an. Sie erfolgt durch den Unterzeichnenden auch für alle anderen Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen er wie für seine eigenen einsteht. Mit der Unterschrift erkennt der Unterzeichnende die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Anmeldung bedarf der Schriftform, nur in Ausnahmefällen kann sie mündlich oder fernmündlich erfolgen. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung durch Zollverein Touristik zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot unsererseits vor, an das wir 14 Tage gebunden sind. Erklärt der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme, so kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots der Vertrag zustande.

2. Bezahlung
Bei Tagestouren ist der gesamte Tourpreis unmittelbar nach der Veranstaltung fällig und innerhalb von 10 Tagen zahlbar. Beträgt der Reisepreis mehr als 3.000,00 Euro so wird eine Anzahlung von 10% der Angebotssumme bei Vertragsabschluss fällig. Die Rechnung für Individualangebote geht dem Kunden entsprechend dem Angebot nach dem Exkursions- bzw. Veranstaltungstermin zu und ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzüge zu begleichen. Die Bezahlung der gebuchten Exkursionen und Veranstaltungen an festen Terminen hat grundsätzlich bis spätestens 28 Tage vor dem gebuchten Termin zu erfolgen, sofern die Buchung nicht so kurzfristig erfolgt, dass diese Frist nicht einzuhalten ist. In diesem Fall hat die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach der Veranstaltung zu erfolgen. Erfolgt bis zum in der Bestätigung /Rechnung genannten Termin keine Zahlung, ist Zollverein Touristik berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und den Termin anderweitig zu vergeben.

3. Leistungen
Die vertraglich vereinbarte Leistung ergibt sich aus der Beschreibung im zur Zeit gültigen Prospekt bzw. dem individuellen Angebot. Wir behalten uns aber ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, von unserer Seite aus nicht zu verantwortenden erheblichen und unvorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss Änderungen der Prospekt- /Angebotsangaben zu erklären, über die der Kunde selbstverständlich vor Buchung informiert wird.

4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Zollverein Touristik nicht verantwortet werden können, sind nur zulässig, soweit sie den Gesamtzuschnitt des gebuchten Angebots nicht wesentlich beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Über Änderungen, soweit nicht vor Ort durch nicht zu beeinflussende Faktoren herbeigeführt, wird der Kunde umgehend unterrichtet, gegebenenfalls bietet Zollverein Touristik den kostenlosen Rücktritt an. Im Falle einer nachträglichen Änderung von wesentlichen Leistungen wird der Kunde spätestens 21 Tage vor dem fraglichen Termin in Kenntnis gesetzt und hat das Recht, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten die Tour nicht an, verlangen wir Ersatz für unsere Aufwendungen. Diese pauschalieren wir je nach Zeitpunkt des Rücktritts wie folgt:-bis 14 Tage vor Termin kostenfrei -bis 5 Tage vor Termin 80% -ab 3 Tage vor Termin 100% des Rechnungsbetrages . Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns. Zollverein Touristik haftet nicht für Stornogebühren anderer Anbieter, deren Leistungen gebucht worden sind. Der Kunde wird über abweichende Stornierungsfristen und Gebühren anderer Anbieter vor Buchung informiert. Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluß hinsichtlich des Reisetermins, der Reiseziele, des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der gemeldeten Teilnehmerzahl Änderungen vorgenommen (Umbuchung), kann Zollverein Touristik eine angemessene, aufwandsbezogene Bearbeitungsgebühr erheben. Bereits geleistete Anzahlungen verfallen nicht. Es kann jederzeit eine Ersatzperson gestellt werden, die für den Kunden in den Vertrag eintritt, sofern diese den gegebenen Reiseerfordernissen genügt und ihrer Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Kunde und die Ersatzperson haften gesamtschuldnerisch für den Reisepreis und die durch den Eintritt eines Dritten eventuell anfallenden Mehrkosten.

6. Rücktritt durch Zollverein Touristik
In folgenden Fällen kann Zollverein Touristik vom Vertrag zurücktreten. -Ohne Einhaltung einer Frist -wenn der Kunde die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer mündlichen Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. In diesen Fällen behält Zollverein Touristik Anspruch auf den Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen oder anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. -wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.

7. Höhere Gewalt
Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluß unvorhersehbarer Umstände (Streik, Erdbeben etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl Zollverein Touristik als auch der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Wird der Vertrag gekündigt, kann Zeitsprung eine angemessene Entschädigung für bereits erbrachte oder unumgänglich noch zu erbringende Leistungen verlangen.

8. Haftung
Zollverein Touristik haftet analog der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen. Zollverein Touristik haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz der mit der Leistungserbringung betrauten Person.

9. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche und deliktische Haftung von Zollverein Touristik für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt, -soweit ein Schaden eines Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder -soweit Zollverein Touristik für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Zollverein Touristik haftet nicht für Leistungsmängel im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden. (z.B. Ausstellungsbesuche, Hotel, Theater etc.).

10. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere besteht die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich unserem Mitarbeiter vor Ort zur Kenntnis zu geben. Kommt der Teilnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.

11. Ansprüche aus dem Reisevertrag
Ansprüche aus dem Vertrag müssen bei Zollverein Touristik innerhalb eines Monats nach Termin durch schriftliche Anzeige geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden die Frist nicht einhalten konnte. Ansprüche verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung vertragsgemäß endet. Hat der Vertragspartner seine Ansprüche fristgerecht geltend gemacht, wird die Verjährung bis zum Tage der schriftlichen Zurückweisung durch Zollverein Touristik gehemmt.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

13. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von Zollverein Touristik.

 

ZOLLVEREIN TOURISTIK
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Kokerei Zollverein, Tor 3
Arendahls Wiese
45141 Essen
Telefon ++49 (0)201 860 59 40
Telefax ++49 (0)201 860 59 44
 
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